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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen Dennis Damaschek, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung "Nexora Intelligence" (Einzelunternehmen), Königstraße 42, 47198 Duisburg ("Nexora Intelligence", "wir") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ("Kunde"), die eine oder mehrere der folgenden Leistungen zum Gegenstand haben: die Erstellung und Bereitstellung von Websites, die Einrichtung, Bereitstellung und den laufenden Betrieb KI-gestützter Chatbot-Lösungen (sowohl für neu erstellte als auch für bereits bestehende Kunden-Websites) sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe unserer Leistungen.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Die Darstellung unserer Leistungspakete (aktuell: "Starter", "Autopilot", "Enterprise") auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Kunden.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Nexora Intelligence oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

(3) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl der abgebildeten Anwendungsfälle, Integrationen, Kalenderanbindung) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem gebuchten Paket gemäß unserer aktuellen Leistungsbeschreibung.

(4) Nexora Intelligence setzt zur Leistungserbringung Software und Dienste Dritter ein, unter anderem botbuildr (Auffarth Systems LLC), Hostinger sowie Brevo. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Verfügbarkeit und Funktionsumfang der Leistung von der Verfügbarkeit dieser Drittanbieter abhängen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.

(2) Nexora Intelligence weist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung).

(3) Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die monatliche Servicegebühr ist im Voraus zum jeweiligen Monatsersten fällig.

(4) Die einmalige Einrichtungsgebühr ist per Überweisung auf Rechnung zu zahlen. Die monatliche Servicegebühr wird per SEPA-Lastschrift auf Grundlage eines vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandats eingezogen. Kommt eine Lastschrift mangels Deckung oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zur Ausführung, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Bankgebühren. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB).

(5) Nexora Intelligence behält sich vor, die Preise für die monatliche Servicegebühr mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum nächsten Verlängerungszeitpunkt anzupassen. Bestehende Kunden können in diesem Fall binnen 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise kündigen.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die monatliche Servicegebühr wird für eine Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn vereinbart.

(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 5 Einrichtungsgebühr bei vorzeitiger Beendigung

(1) Storniert der Kunde den Auftrag, bevor Nexora Intelligence mit der Leistungserbringung begonnen hat, wird die einmalige Einrichtungsgebühr vollständig erstattet.

(2) Storniert der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung, aber vor vollständiger Fertigstellung, wird die Einrichtungsgebühr anteilig entsprechend dem Stand der bereits erbrachten Leistung erstattet. Maßgeblich ist folgende Aufteilung, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde:

LeistungsstandAnteil der Einrichtungsgebühr, den Nexora Intelligence einbehält
Bedarfsanalyse/Erstgespräch abgeschlossen30 %
Grundgerüst erstellt und konfiguriert (Website-Entwurf und/oder Chatbot-Grundgerüst, je nach gebuchter Leistung)60 %
Testphase mit dem Kunden begonnen90 %
Live-Schaltung erfolgt100 %

(3) Der jeweils nicht einbehaltene Anteil wird dem Kunden binnen 14 Tagen nach Zugang der Kündigung erstattet.

(4) Bereits gezahlte monatliche Servicegebühren für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet, sofern der Kunde nach Beginn dieses Zeitraums kündigt; § 4 bleibt unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die auf einer verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, verschieben entsprechend vereinbarte Fertigstellungstermine, ohne dass dies Nexora Intelligence zuzurechnen ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Betrieb des Chatbots erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten (z. B. Texten, Bildern, FAQ-Inhalten) zu besitzen und keine rechtswidrigen Inhalte bereitzustellen.

§ 7 Rechtstexte der Kunden-Website und Auftragsverarbeitung

(1) Nexora Intelligence stellt dem Kunden im Rahmen der Einrichtung einen Textbaustein zur Verfügung, der den Einsatz des bereitgestellten KI-Chatbots und der damit verbundenen Dienste in der Datenschutzerklärung der Kunden-Website beschreibt ("Textbaustein"). Der Textbaustein ist zum Einfügen in die bereits bestehende oder anderweitig zu erstellende Datenschutzerklärung des Kunden bestimmt.

(2) Der Textbaustein stellt eine unverbindliche Arbeitshilfe dar und keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Nexora Intelligence ist keine Rechtsanwaltskanzlei und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität des Textbausteins oder der gesamten Datenschutzerklärung und des Impressums der Kunden-Website.

(3) Der Kunde bleibt alleinige verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für seine Website, einschließlich der vollständigen und rechtskonformen Gestaltung von Impressum und Datenschutzerklärung. Dem Kunden wird empfohlen, den Textbaustein sowie die gesamte Datenschutzerklärung vor Veröffentlichung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater prüfen zu lassen. Diese Empfehlung stellt keine Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes oder die Inbetriebnahme des Chatbots dar.

(4) Betreibt Nexora Intelligence den KI-Chatbot des Kunden im eigenen Konto beim eingesetzten Chatbot-Anbieter (Sub-Account-Modell), verarbeitet Nexora Intelligence dabei personenbezogene Daten der Website-Besucher des Kunden im Auftrag des Kunden. In diesem Fall schließen Nexora Intelligence und der Kunde vor Inbetriebnahme des Chatbots einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Verfügt der Kunde stattdessen über ein eigenes Konto beim Chatbot-Anbieter, entfällt dieser Vertrag zwischen Nexora Intelligence und dem Kunden; der Auftragsverarbeitungsvertrag besteht dann unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Chatbot-Anbieter.

(5) Eine Haftung von Nexora Intelligence für Schäden, die aus einer unvollständigen, fehlerhaften oder unterlassenen Anpassung der Rechtstexte der Kunden-Website entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Nexora Intelligence gewährleistet nicht die ununterbrochene Verfügbarkeit von Diensten Dritter (insbesondere botbuildr, Hostinger, Brevo), da diese außerhalb des Einflussbereichs von Nexora Intelligence liegen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Nexora Intelligence haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Nexora Intelligence der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Schäden, die auf Ausfällen von Diensten Dritter beruhen, ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 einschlägig ist.

§ 10 Geistiges Eigentum

(1) Alle von Nexora Intelligence im Rahmen der Einrichtung erstellten individuellen Konfigurationen, Texte und Materialien dürfen vom Kunden im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden.

(2) Rechte an der zugrunde liegenden Software Dritter (insbesondere botbuildr) verbleiben bei den jeweiligen Anbietern und werden dem Kunden nur im Rahmen der jeweiligen Drittanbieter-Bedingungen zur Nutzung überlassen.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer separaten Datenschutzerklärung.

§ 12 Änderung der AGB

Nexora Intelligence kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Duisburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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